Schmuckankauf / Altgoldankauf

Wir sind als Goldankäufer bei der eidgenössischen Edelmetallkontrolle vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG registriert und besitzen damit eine Ankaufsbewilligung für den gewerbsmässigen Ankauf von Schmelzgut.

Beispiel für unsere Auszahlungsbeträge:
Goldwert gemäss Tageskurs z.B. CHF 108'000/ kg
Auszahlungsbetrag für Feingold 91.80/g
Auszahlungsbetrag für 18k Gold 68.85/g

Ihren Goldschmuck kaufen wir aber in erster Linie zur Aufbereitung und zum Wiederverkauf als secondhand Schmuck an und nicht um ihn einschmelzen zu lassen. Für Zeitgemässen und intakten Schmuck zahlen wir Ihnen min. 85% des Goldwertes im besten Fall sogar den vollen Goldwert.

Warum nur 85%?

Falls wir den Schmuck nicht verkaufen können, muss er in den Recyclingkreislauf zurückgeführt werden. Für die Aufwände dieser Rückführung entstehen Kosten die wir mit dem Abzug decken können.

Neben dem Ankauf bieten wir Ihnen noch eine weitere Möglichkeit um Ihren Schmuck zu veräussern. Diese Option eignet sich vorallem für Schmuck mit grösseren Edelsteinen oder Diamanten, da diese Steine bei einem Ankauf in der Regel nicht vergütet werden.

Folgende Option stehen dazu zur Auswahl:

  • Verkauf in Kommission
    Wir legen zusammen den Verkaufspreis fest und bei einem Verkauf Ihrer Schmuckstücke erhalten sie 50% des Verkaufspreises. 50% des Verkaufspreises ziehen wir als Kommissionsgebühr ab. Für Mehr Informationen folgen sie dem nachfolgenden Link.
    Verkauf-in-Kommission - Re-Jewelled - Secondhand Schmuck- Bülach